Im Normalfall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen manuellen Rollstuhl nur alle fünf Jahre, für einen Elektrorollstuhl alle zehn Jahre. Sollte schon vorher ein neuer Rollstuhl benötigt werden, muss ein neuer Antrag bei der Krankenkasse gestellt und ausreichend begründet werden.
Das erste, was Sie bei einer Rollstuhlversorgung benötigen, ist ein Rezept. Ihr Hausarzt oder ein entsprechender Facharzt stellt Ihnen das Rezept/die Hilfsmittelverordnung aus.
Je nach ärztlicher Verordnung und Diagnose werden nicht nur die Kosten für Standardrollstühle, sondern auch Adaptiv-, Leichtgewichts- und Pflegerollstühle übernommen. Duschrollstühle sind ebenfalls als (Pflege)hilfsmittel klassifiziert und werden somit von der Versicherung bezahlt.
Das richtige Hilfsmittel anzupassen und auszuwählen, ist eine Aufgabe von uns bzw. von Sanitätshäusern. Die Antragstellung, der Austausch mit der Krankenkasse ist eine weitere Aufgabe. Hierbei bleiben wir immer in Kontakt mit Ihnen und informieren Sie bei Entscheidungen Ihrer Versicherung.
Einige Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Dekubitus-Hilfsmittel, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Für die Kostenübernahme ist in jedem Fall eine ärztliche Verordnung notwendig.
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