Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie z. B. ein Pflegebett oder Lagerungs- und Transferhilfen, und Verbrauchsprodukten, wie z. B. Bettschutzunterlagen.
Die zu versorgende Person muss über einen Pflegegrad von 1 bis 5 verfügen und muss im häuslichen Umfeld wohnen.
Ja, Pflegehilfsmittel sind für pflegebedürftige Menschen vorgesehen, die zuhause leben und wahlweise von Angehörigen oder einem Pflegedienst im Alltag unterstützt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Pflegegrads.
Einige Hilfsmittel in der Pflege sind aus hygienischen Gründen nicht zur Wiederverwendung geeignet; dazu zählen Einmalhandschuhe, Mundschutz, saugende Bettschutzeinlagen (zur Einmal- oder Wiederverwendung), Hand- und Flächendesinfektionsmittel.
Bei Vorliegen eines Pflegegrads steht Ihnen eine monatliche Pauschale von bis zu 42,--€ zu.
Nein,derzeit werden keine Versandkosten für die Zusendung Ihrer Pflegehilfsmittel erhoben.
Wenn Sie sich für uns als Lieferant bzw. Partner entschieden haben, ermitteln wir gemeinsam Ihren monatlichen Bedarf. Nachfolgend füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme aus und bestätigen den Antrag mit Ihrer Unterschrift. Damit ist Ihre Aufgabe erledigt, den weiteren Kostenübernahmeprozess mit Ihrer Pflegeversicherung übernehmen wir für Sie.
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