In der Regel übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Kosten für orthopädische Schuhzurichtungen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Es können jedoch Unterschiede in den Versicherungsbedingungen bestehen.
Um eine Kostenübernahme zu erhalten, ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit der Schuhzurichtung bestätigen. In vielen Fällen wird eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse benötigt.
Ein Rezept für orthopädische Schuhzurichtungen kann in der Regel von einem Facharzt, wie einem Orthopäden oder einem Podologen, ausgestellt werden. Der Arzt wird eine Untersuchung durchführen und die Notwendigkeit der Schuhzurichtung beurteilen.
Ja, private Krankenversicherungen haben oft unterschiedliche Bedingungen und Erstattungsrichtlinien. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu informieren.
Die Notwendigkeit zur Erneuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Fortschreiten von Erkrankungen, Veränderungen der Fußform oder dem Verschleiß der Schuhe. Regelmäßige Kontrollen sind empfehlenswert. Vereinbaren Sie gern einen Termin bei uns.
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