Beinprothesen sind Körperersatzstücke, insbesondere zum funktionellen Ausgleich
einer Behinderung nach Amputation oder Fehlbildung/Fehlanlage im Bereich
der unteren Extremitäten.
Grundsätzlich hat jeder Versicherte einen Anspruch auf eine Prothese, der nachweisen kann, dass die Nutzung der Prothese möglich ist und zu seiner Teilhabe am Leben entscheidend beiträgt.
-§ 33 - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)-
In der Regel werden sämtliche Kosten einer Beinprothese von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Unfallversicherung, übernommen - benötigt wird lediglich eine ärztliche Verordnung mit der Angabe der leistungsbegründenden
Diagnose.
Die Abwicklung des Kostenübernahmeverfahrens mit Ihrer Kranken- oder Unfallversicherungsträger
übernehmen wir für Sie!
Neben der Prothese und der individuellen Anpassung umfasst die prothetische Versorgung auch zahlreiche Serviceleistungen, wie z. B. die sicherheitstechnischen Kontrollen der Prothesen. Bei regelmäßiger Kontrolle und Wartung der Prothese können mögliche Mängel schnell und ohne großen Aufwand behoben werden.
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