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Pflegehilfsmittel

Unterschiedliche Erkrankungen und unterschiedliche Bedürfnisse erfordern auch ein individuell zugeschnittenes Paket an Pflegehilfsmitteln. Neben Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten und Matratzen, werden auch sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen im Rahmen einer monatlichen Pauschale von der Pflegekasse übernommen. 
Ganz nach den individuellen Bedürfnissen können diese Hilfsmittel regelmäßig monatlich, in einem vereinbarten Rhythmus oder auch individualisiert auf Abruf geliefert werden- immer so, wie Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehörige es benötigt.

Rufen Sie uns gern an und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit!
Zur Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse benötigen wir ein unterzeichnetes Formular - Anlage IV  zum Pflegehilfsmittelvertrag. Die Beantragung der Kostenübernahme und die weitere Korrespondenz mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie!

Was sind Pflegehilfsmittel

  • Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch oder Mehrfachverwendung)
  • Mundschutz
  • Einmalhandschuhe
  • Schutzschürzen
  • Handdesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel

Voraussetzung für die Kostenerstattung

  • Die zu versorgende Person muss über einen Pflegegrad von 1 bis 5 verfügen
  • Der Pflegebedürftige muss im häuslichen Umfeld wohnen

Pflegehilfsmittel-Pauschale

Pflegekassen erstatten für ambulant gepflegte Menschen die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel mit einer Pauschale von 40,-- € je Monat, sofern mind. Pflegegrad 1 vorliegt.

____________________________________________________

Bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen liegt Pflegegrad 1 oder höher vor und Sie benötigen Pflegehilfsmittel?
Rufen Sie uns gern an oder senden Sie uns das Formular zur Beantragung der Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel gleich zu!

Zum Formular Pflegehilfsmittel

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