Kostenübernahme
Die Kosten für Schuhzurichtungen werden je nach Indikation fast vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, lediglich eine gesetzliche Zuzahlung fällt an.
I. d. R. werden bei einer Erstversorgung die Kosten für die Schuhzurichtung an 3 Paar Schuhen vom Kostenträger übernommen.
Ab dem darauffolgenden Jahr werden meist die Kosten für die Schuhzurichtungen für 2 Paar Schuhe pro Jahr genehmigt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kostenträger oder fragen Sie uns!
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Orthopädieschuhtechnik
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